Blitzschutz
Die Notwendigkeit eines Blitzschutzsystems ergibt sich aus baurechtlichen bzw. bauaufsichtlichen, versicherungstechnischen oder privatrechtlichen Anforderungen. Die Anforderung und Ausführung für den Blitzschutz ergeben sich aus DIN V VDE V 0185-3 (Schutz von baulichen Anlagen und Personen).
In den VDE- Normen zum Blitzschutz sind Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
in regelmäßigen Abständen vorgesehen, wobei als typische Zeiträume für die Sichtprüfung
jedes Jahr und für die detaillierte Prüfung 2 Jahre gelten.
Die Firma Wilfried Becker Feuerfest- und Schornsteinbau übernimmt diese Prüfung und
übergibt einen Prüfbericht mit den Ergebnissen der durchgeführten Prüfungen.
Nachfolgend finden Sie das PDF- Dokument: "Blitzschutz an Abgasanlagen"
mbabgasanlagenv6_3_2.pdf | [2.049 KB] |