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Überprüfung von Steigschutzeinrichtungen

 
  
Auf Grund der Regelungen im BGB, Baurecht und dem Arbeitschutzrecht ergibt sich
für die Verwendung von Anschlageinrichtungen auch deren regelmäßige sachkundige
Überprüfung. Darüber hinaus ist eine sachkundige Überprüfung erforderlich um
Einflüsse aus Witterung, Benutzung und Fehlanwendung sowie Änderungen in der
Bausubstanz bewerten zu können.
 
 "... Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen" (8.2.2 BGR 198 [2,9 MB]).
 
Die Firma Wilfried Becker Feuerfest- und Schornsteinbau führt diese Prüfungen im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit gemäß BGG 906 [79 KB] durch. 
Die Dokumentation der Sachkundigenprüfung auf der Schutzausrüstung erfolgt durch eine Prüfplakette.
 


 
Diese Lücke in einer Steigschutzeinrichtung würde zu einem Absturz aus großer Höhe führen. Dieser lebensgefährliche Zustand  der Steigschutzeinrichtung wurde bei einer Überprüfung gemäß BGR 198 entdeckt.  
 
Regelungen zum Einsatz von persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz finden
sich in den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit (BG-Regeln) , in diesem Fall in der BGR 198 [2,9 MB], Regelungen zum Sachkundigennachweis in der BGG 906 [79 KB]. Die Verantwortung für sichere
Anlagen liegt beim Betreiber, siehe "Der Betreiber muß handeln [113 KB]" von Markus Hahne, eine Publikation aus "Sicherheitsbeauftragter" (7-8/2011).
Auf der Seite www.kletter-technik.com finden Sie weitere Infos zur Sicherheit von Steigschutzanlagen sowie aktuelle Sicherheitshinweise bzw. Warnungen
 
Klicken Sie hier, um zur Galerie zu gelangen.


 
Ansicht der Prüfplakette für eine Prüfung gemäß BGR 198 für das Jahr 2012.
Die Prüfung erfolgt mindestens im jährlichen Abstand, die Prüfplaketten unterscheiden sich jährlich nach Farben.
 
Eine Faxvorlage zur Beauftragung/Erstellen eines Angebotes zur Begutachtung durch einen Sachkundigen gemäß BGR 198 finden Sie hier [475 KB].