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Abbruch von kontaminierten Feuerungsanlagen

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Beim Abbruch von Feuerungsanlagen (Kessel, Schornsteine, Abgasanlagen) ist immer mit einer Kontamination der Baustoffe mit Schadstoffen zu rechnen. Dazu gehören unter anderem Asbest, Mineralwolle, Schwermetallverbindungen sowie Mineralöle. Vor Entsorgung der Baustoffe ist daher immer eine Beprobung  vorzunehmen. Die nachfolgende Entsorgung erfolgt unter der Beachtung der Vorgaben der Bundesländer.