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Hindernisfeuer/Luftfahrtsicherheit

Hindernisfeuer

 
Regelungen zur Hindernisbefeuerung finden sich im Regelwerk:
 
 
                                     Allgemeine Verwaltungsvorschrift
                        zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
 
Gegenstand dieser allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist die Anwendung der § 12 Abs. 4 und der §§ 14 bis 17 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) durch die gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 6 bis 10 des Luftverkehrsgesetzes zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder bei der Zustimmung zu Genehmigungen zur Errichtung von für die Luftverkehrssicherheit hindernisrelevanter Bauwerke und deren Tages- und Nachtkennzeichnung. 
 
 
Die Firma Wilfried Becker Feuerfest- und Schornsteinbau übernimmt die Planung und Realisierung von Hindernisfeuern nach obiger Vorschrift. Dabei kommen modernste Hindernisfeuer in LED- Bauweise und Steuer- und Überwachungsmodule zur Anwendung. Alle für die Betriebssicherheit notwendigen Baugruppen werden redundant ausgelegt.
 
Nachfolgend finden Sie die Verwaltungsvorschrift als PDF: 
 

verwaltungsvorschrift-befeuerung-nfli_143_07.pdf [6.841 KB]

Hindernisfeuer

 
Beispiele von Doppelhindernisfeuern auf LED- Basis. Diese Hindernisfeuer zeichnen sich durch hohe Betriebssicherheit und lange Lebensdauer (>50.000 stunden) aus, was den Wartungsaufwand erheblich verringert. Ein notwendiger Glühlampenwechsel entfällt.
Weitere Vorteile sind die einfache Montage durch geringes Gewicht sowie der niedrige Leistungsbedarf von typisch 5W. Auf Grund der niedrigen Leistungsaufnahme und der sehr hohen Lebensdauer der modernen LED- Hindernisbefeuerung lohnt sich ein Umrüsten älterer Hindernisbefeuerungen. Die Firma Wilfried Becker Feuerfest- und Schornsteinbau arbeitet Vorschläge für die Umrüstung aus und übernimmt die Bauausführung.