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Zustandsüberwachung

 

Zur Zustandsüberwachung gibt es im Regelwerk eindeutige Aussagen und Vorgaben:

 

          Freistehende Schornsteine in Massivbauart          DIN 1056 /Absatz 14

"..Schornsteine sollen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Fachmann überprüft werden. Auch der begehbare Raum zwischen Schaft und Futter muß in die Prüfung einbezogen werden. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen."

 

            Schornsteine aus Stahl        DIN 4133 /Absatz 11

"..Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand  von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden.

Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vor- geschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten.

Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosionist die Überprüfung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muß in die Prüfung einbezogen werden. Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen."

 

Die Firma Wilfried Becker Feuerfest- und Schornsteinbau führt diese Überprüfungen durch.

Herr Dipl. Ing. Wilfried Becker ist seit 1990 als Bausachverständiger für Statik und Konstruktion für das Spezialgebiet Industrieschornsteine zugelassen und tätig.

( siehe Zertifikate)

 

Auf Grund der Regelungen im BGB, Baurecht und dem Arbeitschutzrecht ergeben sich jährlich notwendige Überprüfungen der Steigschutzeinrichtungen. Näheres zur Überprüfung gemäß BGR 198 finden Sie hier.

 

Kontaktformulare zur Beauftragung der Zustandsüberwachung finden Sie hier.

Ein Kontaktformular zur Beauftragung der Überprüfung der Steigschutzeinrichtung finden Sie hier [475 KB] .